Behandlungspflege bei SPANDOVIA Pflege
Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung

Behandlungspflege in Spandau & Charlottenburg-Wilmersdorf

Häusliche Krankenpflege in Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Anforderung der ärztlichen Verordnung in Abstimmung mit Ihrer behandelnden Arztpraxis.

24/7
Rufbereitschaft
§37
SGB V Leistung
SGB V
Krankenkassenleistung
Berlin
Spandau & Charlottenburg-Wilmersdorf
Auf einen Blick

Behandlungspflege ist die ärztlich verordnete medizinische Versorgung zu Hause – etwa Wundversorgung, Medikamentengabe oder Insulininjektion. Unser Pflegeteam bietet diese Leistungen in Berlin-Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf an. Die Abrechnung kann nach § 37 SGB V über die Krankenkasse erfolgen; gesetzliche Zuzahlungen können anfallen.

Fachkundige Pflege durch examinierte Kräfte
Für wen ist die Behandlungspflege?

Medizinische Pflege – immer dann, wenn der Arzt sie verordnet.

Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung – wir kümmern uns um den Rest.

  • Patient:innen nach Krankenhausaufenthalt oder OP
  • Menschen mit chronischen Wunden oder Dekubitus
  • Diabetiker:innen mit Insulin- oder Messbedarf
  • Personen mit Katheter, Stoma oder Infusionstherapie
  • Pflegebedürftige mit ärztlich verordneter Medikation
Medizinische Pflege zu Hause

Fachpflege nach ärztlicher Verordnung – sicher in den eigenen vier Wänden.

Viele Patientinnen und Patienten benötigen medizinische Versorgung, möchten aber nicht im Krankenhaus bleiben. Genau dort setzt unsere Behandlungspflege an.

Unser Pflegeteam versorgt Patientinnen und Patienten in Berlin-Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Wir übernehmen die mit Ihnen vereinbarten ärztlich verordneten Leistungen – von der Medikamentengabe und Blutzuckermessung bis zur Wund-, Katheter- und Stomaversorgung.

Fachgerecht Dokumentiert Ärztlich abgestimmt
Examinierte Pflegekraft bei der medizinischen Versorgung
Was bedeutet Behandlungspflege?

Leistungen Ihrer Krankenkasse – auf ärztliche Verordnung

Leistungen Ihrer gesetzlichen und privaten Krankenkasse bei entsprechender ärztlicher Verordnung. Viele Patienten benötigen in ihrer Häuslichkeit eine medizinische Versorgung. Die Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Die Erstverordnung gilt in der Regel 14 Tage; Folgeverordnungen richten sich nach Ihrem Gesundheitszustand.

Häufige Leistungen im Überblick:
  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutzuckermessung
  • Insulingabe
  • Blutdruckmessung
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
  • Infusionsgaben (parenterale Ernährung)
  • Verbandswechsel
  • Antithrombosespritzen
  • Dekubitus-Behandlung
  • Inhalationen
  • Reinigung / Versorgung von Kathetern
  • Versorgung künstlicher Ausgänge (Stoma)
  • Versorgung suprapubischer Katheter
Unsere Leistungen

Behandlungspflege im Detail

Drei Bereiche – jede Maßnahme nach klinischen Standards und mit voller Dokumentation.

Medikamente & Injektionen

Sichere Verabreichung – nach Plan und ärztlicher Verordnung.

  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen (s.c. und i.m.)
  • Blutzuckermessung
  • Insulingabe
  • Antithrombosespritzen
  • Blutdruckmessung
Diese Pflege anfragen

Wundversorgung & Verbände

Moderne Wundversorgung nach aktuellen Standards.

  • Wundversorgung (akut & chronisch)
  • Verbandswechsel
  • Dekubitus-Behandlung
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Diese Pflege anfragen

Medizinische Spezialversorgung

Anspruchsvolle Pflegeleistungen mit Fachkompetenz.

  • Infusionsgaben (parenterale Ernährung)
  • Inhalationen
  • Reinigung & Versorgung von Kathetern
  • Versorgung künstlicher Ausgänge (Stoma)
  • Versorgung suprapubischer Katheter
Medizinische Versorgung zu Hause
SPANDOVIA Pflegekraft hält liebevoll die Hand einer Patientin
Beratung zur Behandlungspflege

„Ich bin mit dem Pflegedienst sehr zufrieden. Die Arbeit ist sehr professionell. Die Mitarbeiter können auch gut mit schwierigen Patienten umgehen. Ich kann Spandovia nur weiterempfehlen.“

Uwe ZabelGoogle-Rezension
So funktioniert's

Von der Verordnung bis zur Pflege – in 3 Schritten

1. Ärztliche Verordnung

Sie können uns auch ohne vorliegende Verordnung kontaktieren. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, die notwendige Verordnung bei Ihrer behandelnden Arztpraxis anzufordern.

2. Erstkontakt mit uns

Wir besprechen Ihren Bedarf, klären die nächsten Schritte zur Verordnung und stimmen die Versorgung nach Möglichkeit mit Ihnen, Arztpraxis und Krankenkasse ab.

3. Pflege beginnt

Examinierte Pflegekräfte übernehmen die medizinische Versorgung – pünktlich, dokumentiert und mit ärztlicher Abstimmung.

Warum SPANDOVIA Pflege

Vier Gründe, denen Sie vertrauen können

Examinierte Fachkräfte

Wir stimmen medizinische Maßnahmen anhand der ärztlichen Verordnung und des konkreten Pflegebedarfs ab.

Enge Arztabstimmung

Wir dokumentieren sorgfältig und stehen im laufenden Austausch mit behandelnden Ärzt:innen.

Schnell vor Ort

Unser Versorgungsgebiet umfasst Berlin-Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Bei freien Kapazitäten stimmen wir den Versorgungsbeginn individuell mit Ihnen ab.

Direktabrechnung mit der Kasse

Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und ob Zuzahlungen anfallen, klären wir mit Ihnen.

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse.

Behandlungspflege nach § 37 SGB V wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Bei gesetzlich Versicherten können die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen anfallen, sofern keine Befreiung besteht. Bei privaten Versicherungen richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.

Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Unterlagen und stimmen die Versorgung mit Ihnen und – soweit erforderlich – mit Arztpraxis und Krankenkasse ab.

Häufige Fragen

Sie fragen – wir antworten

Behandlungspflege nach § 37 SGB V wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Für gesetzlich Versicherte können gesetzliche Zuzahlungen gelten, sofern keine Befreiung besteht; bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.

Vor Ort in Berlin

Behandlungspflege in Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf

Unser Versorgungsgebiet umfasst Berlin-Spandau sowie Charlottenburg-Wilmersdorf. Dazu gehören unter anderem Charlottenburg und Wilmersdorf; in Spandau versorgen wir Patientinnen und Patienten im gesamten Bezirk. Ob und wann wir neu starten können, klären wir abhängig von Leistung, Verordnung und freien Kapazitäten persönlich mit Ihnen.

Medizinische Pflege bleibt so dort, wo Sie hingehört: in Ihre vertraute Umgebung.

Berlin-Spandau Berlin-Charlottenburg Umliegende Kieze
Ergänzende Angebote: Grundpflege und Pflegeberatung.
Einzugsgebiet SPANDOVIA Pflege in Berlin Spandau und Charlottenburg

Behandlungspflege auf Verordnung anfragen

Drei kurze Fragen reichen für Ihre Anfrage. Wir melden uns bei Ihnen und prüfen die passende Versorgung sowie unsere aktuellen Kapazitäten.

Versorgungsgebiet: Spandau & Charlottenburg-Wilmersdorf030 55 24 90 73
Schritt 2 von 4

Welche Behandlungspflege wird benötigt?

Mehrfachauswahl ist möglich.

Noch keine Verordnung?

Eine erste Anfrage ist trotzdem möglich. Wir können die benötigte Verordnung in Abstimmung mit Ihnen bei der behandelnden Arztpraxis anfordern. Ob und welche Behandlungspflege medizinisch erforderlich ist und verordnet wird, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

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Pflegekraft begleitet ältere Person

Behandlungspflege anfragen – auch ohne Verordnung

Rufen Sie uns an oder senden Sie Ihre Anfrage. Wenn die Verordnung noch fehlt, unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Abstimmung mit Ihrer Arztpraxis. Den möglichen Versorgungsbeginn prüfen wir individuell.