
Behandlungspflege in Spandau & Charlottenburg-Wilmersdorf
Häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung in Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf – sicher, dokumentiert und persönlich.
Behandlungspflege ist die ärztlich verordnete medizinische Versorgung zu Hause – etwa Wundversorgung, Medikamentengabe oder Insulininjektion. Sie wird nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen und von unserem Pflegeteam in Berlin-Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf durchgeführt.

Medizinische Pflege – immer dann, wenn der Arzt sie verordnet.
Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung – wir kümmern uns um den Rest.
- Patient:innen nach Krankenhausaufenthalt oder OP
- Menschen mit chronischen Wunden oder Dekubitus
- Diabetiker:innen mit Insulin- oder Messbedarf
- Personen mit Katheter, Stoma oder Infusionstherapie
- Pflegebedürftige mit ärztlich verordneter Medikation
Fachpflege nach ärztlicher Verordnung – sicher in den eigenen vier Wänden.
Viele Patientinnen und Patienten benötigen medizinische Versorgung, möchten aber nicht im Krankenhaus bleiben. Genau dort setzt unsere Behandlungspflege an.
Unser Pflegeteam versorgt Patientinnen und Patienten in Berlin-Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Wir übernehmen die mit Ihnen vereinbarten ärztlich verordneten Leistungen – von der Medikamentengabe und Blutzuckermessung bis zur Wund-, Katheter- und Stomaversorgung.

Leistungen Ihrer Krankenkasse – auf ärztliche Verordnung
Leistungen Ihrer gesetzlichen und privaten Krankenkasse bei entsprechender ärztlicher Verordnung. Viele Patienten benötigen in ihrer Häuslichkeit eine medizinische Versorgung. Die Behandlungspflege umfasst Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Die Erstverordnung gilt in der Regel 14 Tage; Folgeverordnungen richten sich nach Ihrem Gesundheitszustand.
- Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutzuckermessung
- Insulingabe
- Blutdruckmessung
- Injektionen
- Wundversorgung
- An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
- Infusionsgaben (parenterale Ernährung)
- Verbandswechsel
- Antithrombosespritzen
- Dekubitus-Behandlung
- Inhalationen
- Reinigung / Versorgung von Kathetern
- Versorgung künstlicher Ausgänge (Stoma)
- Versorgung suprapubischer Katheter
Behandlungspflege im Detail
Drei Bereiche – jede Maßnahme nach klinischen Standards und mit voller Dokumentation.
Medikamente & Injektionen
Sichere Verabreichung – nach Plan und ärztlicher Verordnung.
- Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen (s.c. und i.m.)
- Blutzuckermessung
- Insulingabe
- Antithrombosespritzen
- Blutdruckmessung
Wundversorgung & Verbände
Moderne Wundversorgung nach aktuellen Standards.
- Wundversorgung (akut & chronisch)
- Verbandswechsel
- Dekubitus-Behandlung
- An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Medizinische Spezialversorgung
Anspruchsvolle Pflegeleistungen mit Fachkompetenz.
- Infusionsgaben (parenterale Ernährung)
- Inhalationen
- Reinigung & Versorgung von Kathetern
- Versorgung künstlicher Ausgänge (Stoma)
- Versorgung suprapubischer Katheter



„Ich bin mit dem Pflegedienst sehr zufrieden. Die Arbeit ist sehr professionell. Die Mitarbeiter können auch gut mit schwierigen Patienten umgehen. Ich kann Spandovia nur weiterempfehlen.“
Von der Verordnung bis zur Pflege – in 3 Schritten
1. Ärztliche Verordnung
Ihr Haus- oder Facharzt stellt die Verordnung (HKP – häusliche Krankenpflege) aus. Wir helfen Ihnen bei Fragen.
2. Erstkontakt mit uns
Sie senden uns die Verordnung – wir klären Details mit Ihrer Krankenkasse und vereinbaren einen Hausbesuch.
3. Pflege beginnt
Examinierte Pflegekräfte übernehmen die medizinische Versorgung – pünktlich, dokumentiert und mit ärztlicher Abstimmung.
Vier Gründe, denen Sie vertrauen können
Examinierte Fachkräfte
Medizinische Versorgung ausschließlich durch examiniertes Personal mit Fortbildungspflicht.
Enge Arztabstimmung
Wir dokumentieren sorgfältig und stehen im laufenden Austausch mit behandelnden Ärzt:innen.
Schnell vor Ort
Unser Versorgungsgebiet umfasst Berlin-Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Bei freien Kapazitäten stimmen wir den Versorgungsbeginn individuell mit Ihnen ab.
Direktabrechnung mit der Kasse
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Kein Papierkrieg, keine Vorleistung.
Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse.
Behandlungspflege nach § 37 SGB V wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Bei gesetzlich Versicherten können die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen anfallen, sofern keine Befreiung besteht. Bei privaten Versicherungen richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.
Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Unterlagen und stimmen die Versorgung mit Ihnen und – soweit erforderlich – mit Arztpraxis und Krankenkasse ab.
Sie fragen – wir antworten
Behandlungspflege nach § 37 SGB V wird ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Für gesetzlich Versicherte können gesetzliche Zuzahlungen gelten, sofern keine Befreiung besteht; bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.
Die Erstverordnung gilt in der Regel 14 Tage. Anschließende Folgeverordnungen richten sich nach Ihrem Gesundheitszustand und werden vom Arzt entsprechend ausgestellt.
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und unabhängig vom Pflegegrad. Sie wird allein über die ärztliche Verordnung legitimiert.
In den meisten Fällen innerhalb von 24–48 Stunden. Bei akuten Bedarfen (z. B. nach Krankenhausentlassung) organisieren wir den Start auch noch am gleichen Tag.
Ja, beide Leistungen lassen sich problemlos kombinieren. Wir koordinieren das für Sie, damit Sie ein eingespieltes Team haben – unabhängig davon, welche Kasse die einzelne Leistung trägt.
Behandlungspflege in Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf
Unser Versorgungsgebiet umfasst Berlin-Spandau sowie Charlottenburg-Wilmersdorf. Dazu gehören unter anderem Charlottenburg und Wilmersdorf; in Spandau versorgen wir Patientinnen und Patienten im gesamten Bezirk. Ob und wann wir neu starten können, klären wir abhängig von Leistung, Verordnung und freien Kapazitäten persönlich mit Ihnen.
Medizinische Pflege bleibt so dort, wo Sie hingehört: in Ihre vertraute Umgebung.

Behandlungspflege auf Verordnung anfragen
Drei kurze Fragen reichen für Ihre Anfrage. Wir melden uns bei Ihnen und prüfen die passende Versorgung sowie unsere aktuellen Kapazitäten.
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Grundpflege
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Hauswirtschaft
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Pflegeberatung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, kostenfrei für Pflegegeld-Empfänger.

Verhinderungspflege
Ersatzpflege nach § 39 SGB XI, wenn die pflegende Person eine Pause braucht.

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